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Versicherungen

Kostenübernahme und Kostenerstattung

 

Wichtige Klarstellung für Patient:innen und Mediziner:innen

Die dendritische Zelltherapie (DZT) ist keine Regelleistung der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
Es besteht keine pauschale Kostenübernahme und auch kein Automatismus aufgrund einzelner Urteile.

Eine Erstattung kann ausschließlich im Einzelfall erfolgen – und nur unter klar definierten Voraussetzungen.

 

Keine pauschale Übernahme – nur Einzelfall-Erstattung

Wichtig ist folgende rechtliche Abgrenzung:

  • ❌ Keine pauschale Kostenübernahme

  • ❌ Kein Anspruch ohne Antrag

  • ❌ Keine rückwirkende Erstattung

 

✅ Möglich ist ausschließlich eine Kostenerstattung, wenn:

  1. die Therapiemaßnahme vorab angekündigt wird

  2. vor Therapiebeginn ein formeller Antrag auf Kostenerstattung bei der Versicherung gestellt wird

  3. eine medizinische Begründung durch den behandelnden Arzt vorliegt

  4. die Versicherung den Antrag prüft und entscheidet

Ohne vorherigen Antrag besteht in der Regel kein Erstattungsanspruch.

 

Bedeutung des Nikolausurteils – korrekt eingeordnet

Das sogenannte Nikolausurteil verpflichtet Krankenkassen nicht zur automatischen Kostenübernahme.
Es besagt vielmehr:

  • Versicherungen müssen Einzelfallanträge prüfen,

  • wenn eine schwere oder lebensbedrohliche Erkrankung vorliegt

  • und keine etablierte Standardtherapie (mehr) zur Verfügung steht.

Das Urteil ersetzt keinen Antrag und garantiert keine Erstattung, sondern eröffnet lediglich die rechtliche Möglichkeit einer Prüfung.

 

Rolle von IMMUMEDIC bei der Antragstellung

IMMUMEDIC selbst ist keine Krankenkasse und gibt keine Zusagen zur Kostenübernahme oder Erstattung.

Was wir leisten können:

  • Unterstützung von Patient:innen bei der Vorbereitung von Anträgen

  • Bereitstellung von Musteranträgen zur Kostenerstattung

  • Strukturierung der medizinischen Begründung gemeinsam mit behandelnden Ärzt:innen

  • Orientierungshilfe zu den formalen Anforderungen der Versicherungen

Die Entscheidung über eine Erstattung liegt ausschließlich bei der jeweiligen Krankenversicherung.

 

Warum Versicherungsdaten erforderlich sind

Um Patient:innen bei der Antragstellung sinnvoll unterstützen zu können, benötigen wir:

  • Angaben zur Krankenversicherung (GKV oder PKV)

  • Name der Versicherung

  • ggf. Tarifinformationen (bei PKV)

  • zuständige Kontaktstellen der Versicherung

Diese Informationen dienen ausschließlich der korrekten Antragstellung und werden nicht für andere Zwecke verwendet.

 

Wichtiger Hinweis für Patient:innen

Bitte beginnen Sie keine dendritische Zelltherapie,

  • ohne vorherigen Antrag auf Kostenerstattung

 

Eine nachträgliche Erstattung ist in den meisten Fällen nicht möglich.

 

FAQ – die 5 wichtigsten Fragen (klar & rechtssicher)

1. Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten automatisch?

Nein. Es gibt keine pauschale Kostenübernahme für die dendritische Zelltherapie.

 

2. Wann kann eine Erstattung möglich sein?

Nur bei vorheriger Antragstellung vor Therapiebeginn und nach individueller Prüfung durch die Versicherung.

 

3. Reicht das Nikolausurteil für eine Kostenübernahme?

Nein. Es begründet lediglich eine Prüfpflicht der Versicherung, keinen automatischen Anspruch.

 

4. Unterstützt IMMUMEDIC bei der Antragstellung?

Ja. IMMUMEDIC stellt Musteranträge und unterstützt bei der strukturierten Vorbereitung – ohne Garantie auf Erstattung.

 

5. Welche Angaben werden für den Antrag benötigt?

Unter anderem Angaben zur Krankenversicherung, medizinische Unterlagen und eine ärztliche Begründung.

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